Integriertes Rheinprogramm

Das Integrierte Rheinprogramm des Landes Baden-Württemberg verbindet Maß­nahmen zum Hoch­was­ser­schutz am Oberrhein mit der Re­na­tu­r­ie­­­rung der Auenlandschaft. Fluss­ab­wärts der Stau­­­stufe Iffezheim wird durch den Ausbau der Hochwas­ser­­schutz wieder­hergestellt.

Hintergrund

Seit dem Ersten Weltkrieg unterliegt der südliche Oberrhein einer immer stärker zunehmenden Nutzung und damit verbundenen Überformung. Mit den Versailler Verträgen wurde Frankreich 1919 das Recht zur Energiegewinnung durch die Wasserkraft des Rheins zugesprochen. Das führte seit 1928 zum Bau von 10 Staustufen zwischen Basel und Iffezheim [1].

Durch den Bau von Dämmen, die zur Förderung der Wasserkraftnutzung das Wasser des Rheins kanalisieren, wurde ein großer Teil der Rheinauen vom direkten Überflutungsgeschehen bei Hochwasserereignissen abgetrennt. Mit dem Bau der beiden letzten Staustufen im Flusslauf des Oberrheins bei Gambsheim und Iffezheim summiert sich seit 1977 der Verlust von Auen und damit natürlicher Überflutungsflächen auf insgesamt 130 km² [1].

Mit dem großflächigen Verlust vitaler Auen des südlichen Oberrheins ging ihre Funktion als Rückhalteräume verloren. Dadurch erhöhte sich die Hochwassergefahr unterhalb von Iffezheim beträchtlich. Bei großen Hochwasserereignissen am Rhein bestand dadurch im Unterlauf der Staustufe die akute Gefahr der Überströmung von Dämmen und von Dammbrüchen. Hochwasserereignisse, die vor dem Rheinausbau statistisch alle 200 Jahre auftraten, traten nun wesentlich häufiger auf und konnten sich bis zum Niederrhein auswirken. Die dabei entstandenen Schäden konnten beträchtlich sein [2].

Um die Hochwassergefahr am Unterlauf des Oberrheins zu reduzieren, sollten Flächen, die vor dem Staustufenbau noch überflutet wurden, wieder zurückgewonnen werden. Dazu wurde im Jahr 1982 das Integrierte Rheinprogramm (IRP) ins Leben gerufen. Das IRP ist ein Vorhaben des Landes Baden-Württemberg, das die Revitalisierung der ehemaligen Über­flutungsflächen der Reliktauen in insgesamt 13 Hochwas­serrückhalteräume zwischen Basel und Mann­heim umfasst und geht auf eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Republik Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland zurück [2].

 

Ziele und Umsetzung

Ziel ist es, die ehemaligen Überflutungsflächen wieder für den Hochwasserschutz zu aktivieren und na­tur­nahe Auen in den ehemaligen Überschwemmungs­ge­bieten zu erhal­ten oder wieder zu entwickeln [3].

Für die Umsetzung des IRP sind die Regierungspräsidien Freiburg und Karlsruhe verantwortlich. Weitere Einrichtungen zum Hochwasserschutz (Polder oder Deichrückverlegungen) sind auch in den Rheinauen von Rheinland-Pfalz in der Umsetzung und werden von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd koordiniert.

 

Entwicklung naturnaher Auen

Um das im IRP formulierte Ziel, die Entwicklung naturnaher Auen zu bewirken, wurde es notwendig, die ausgedeichten Auengebiete wieder an den Rhythmus von Überflutung und Trockenfallen anzuschließen. Dazu werden beispielsweise Deiche rückverlegt, um es so dem Rhein zu ermöglichen, die Auen in seinem natürlichen Rhythmus zu überfluten. Alternativ werden in definierten Rückhalteräumen (Polder) „ökologischen Flutungen“ durchgeführt, um die ursprüngliche Hydrodynamik der degradierten Rheinauenbereoche annähernd wieder herzustellen. Diese „ökologischen Flutungen“ sind mit der Wasserführung des Rheins korrespondierende Einleitungen, die in Dauer und Intensität mit den natürlichen Ausuferungen eines Gewässers vergleichbar sind [4].

Durch die Flutungen kommt es zu ökologischen Veränderungen, welche die im Gebiete lebenden Tier- und Pflanzenwelt auf die Hochwasserrückhaltung vorbereitet. Dadurch entsteht auch eine negative Folge: in den vom Rheinstrom abgetrennten Gebieten stellen sich flutungsbedingte Überschwemmungen ein, die eine Massenentwicklung von Stechmücken fördern [4].

 

Problematik Stechmücken

Um die Akzeptanz für die notwendigen Hochwasserschutzmaßnahmen bei der Bevölkerung zu gewinnen und Bedenken auszuräumen, dass sich durch die Maßnahmen unkontrollierte „Schnakenplagen“ entwickeln, steht das RP Freiburg seit Beginn des IRP regelmäßig in Kontakt mit der KABS.

Im intensiven Austausch mit den IRP-Behörden Baden-Württembergs vertritt die KABS seitdem die Interessen der betroffenen Mitgliedskommunen. Eine der wichtigsten dabei auftretenden Fragen ist die, wer für die Bekämpfungskosten aufkommen muss. Die Kosten werden dabei meist nach dem Verursacherprinzip aufgeteilt. So müssen Kosten, die aus den Maßnahmen des Hochwasserschutzes heraus entstehen, vertraglich vollständig von den Ländern getragen werden. Dies betrifft beispielsweise Maßnahmen, die durch Ökologische Flutungen oder den Einstau beim Betrieb der Polder entstehen.

Sonderregelungen im Einzelfall

Es gibt allerdings auch Sonderregelungen, wie beim Polder Söllingen-Greffern, bei dem die entstehenden Kosten, unabhängig von der Art ihrer Entstehung, nach räumlichen Gesichtspunkten zwischen der Kommune und dem Land Baden-Württemberg aufgeteilt werden.

Unterhalb der Staustufe Iffezheim gab es in der Regel schon vor der Inbetriebnahme der Hochwasserschutzräume eine intakte Überflutungsdynamik, die Maßnahmen zur Regulierung der Stechmückenentwicklung notwendig machte. Hinsichtlich der Kostenaufteilung wird in diesen Gebieten der mittlere Bekämpfungsaufwand der Jahre vor Beginn des IRP-Betriebs als Sockelbetrag festgelegt. Dieser Betrag ist von den Mitgliedsgemeinden für die Bekämpfung jährlich maximal aufzubringen. Ergeben sich höhere Kosten, gelten diese als durch die Hochwasserschutzmaßnahmen verursacht und sind somit von den Landesbehörden zu tragen, wie etwa im Retentionsraum Kirschgartshausen bei Mannheim.

 

Doppelrolle der KABS

Die KABS vertritt im IRP nicht nur die Interessen der Mitgliedskommunen. Sie unterstützt auch die IRP-Behörden bei der Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen. Seit 1999 ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg, Mitglied der KABS. Werden im Rahmen der Genehmigungsverfahren Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung notwendig, so wirkt die KABS an diesen mit und tritt als Fachgutachterin bei Erörterungsterminen oder als Zeugin bei Verhandlungen am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg auf.

Die Sicherstellung der biologischen Stechmückenbekämpfung durch die KABS ist fester Bestandteil aller Zulassungsverfahren für den Bau und den Betrieb von Poldern und anderer Hochwasserschutzmaßnahmen am Oberrhein und zeichnet die Bedeutung des Vereins bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen aus, die Millionen von Menschen (auch weit außerhalb des KABS-Mitgliedsgebiets) zugutekommen.


Literaturverzeichnis

  1. Oberrheinagentur (1996). Rahmenkonzept des Landes Baden-Württemberg zur Umsetzung des Integrierten Rheinprogramms (1. Aufl.). Seite 14

  2. Oberrheinagentur (1996). Rahmenkonzept des Landes Baden-Württemberg zur Umsetzung des Integrierten Rheinprogramms (1. Aufl.). Seite 15

  3. Regierungspräsidien Baden-Württemberg (o. J.) Integriertes Rheinprogramm (IRP). Verfügbar unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wasser/irp/, zuletzt abgerufen am 02.02.2026.

  4. Oberrheinagentur (1996). Rahmenkonzept des Landes Baden-Württemberg zur Umsetzung des Integrierten Rheinprogramms (1. Aufl.). Kapitel 3, Seite 18-20