Bändigung des Flusses
Um den Rhein zu bändigen mussten wasserbautechnische Eingriffe erfolgen. Im Hochmittelalter war das durch viele zersplitterte Kleinstterritorien jedoch nicht möglich, denn eine Zusammenarbeit wurde abgelehnt. Durch die territoriale Neuordnung nach 1806 bzw. 1815 war ein Eingriff letztlich möglich [5].
Das Hochwasserschutzprogramm und die Rheinkorrektur begannen ab 1817 unter der Leitung des Wasserbauingenieurs Johann Gottfried Tulla. Nach seinen Plänen wurde diese bis 1880 fortgesetzt. Mit der Begradigung des Rheins wurden zahlreiche Flussarme in einem breiten Mittelwasserbett zusammengefasst [5]. Der Flusslauf wurde in der Furkationszone dabei um 13 % und in der Mäanderzone um 37 % verkürzt. Aus der sumpfigen und mit Altarmen durchzogenen Rheinaue wurde ein land- und forstwirtschaftlich genutztes Gebiet [4].
Im 20. Jahrhundert folgten weitere wasserbautechnische Eingriffe, um den Rhein zur Energiegewinnung und als Schifffahrtsstraße nutzen zu können, wie etwa der Bau eines betonierten Rheinseitenkanals (Grand Canal d’Alsace) oder der Bau von Staustufen mit Seitendämmen und Laufwasserkraftwerken [4].
Die Eingriffe führten zu starken Veränderungen am Oberrhein. Das Gefälle des begradigten Rheins vergrößerte sich, was die Fließgeschwindigkeit erhöhte. Das wiederum verstärkte die Tiefenerosion wodurch sich das Flussbett vertiefte. Das hatte Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel, der mit dem fallenden Wasserstand ebenfalls absank. Somit gingen natürliche Überflutungsflächen verloren und die ursprüngliche Auenlandschaft wurde durch trockenheitsliebende Pflanzengesellschaften abgelöst [4,5].