Kommunale Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage e.V.

 

 

 

 

 

 

              Biologische Stechmückenbekämpfung am Oberrhein

 
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Aktualisiert: 15.03.2021  

Bekämpfungsmaßnahmen (KABS)

Um eine dauerhafte Ansiedelung und großflächige Ausbreitung der Asiatischen Tigermücke im KABS-Gebiet zu verhindern, ist es zwingend notwendig noch lokal beschränkten Ansiedelungen der Art möglichst schnell zu bekämpfen. Die Ergebnisse mehrerer Bekämpfungsaktionen im Oberrheingebiet zeigen deutlich, dass es auf der Basis eines von der KABS entworfenen Bekämpfungskonzeptes möglich ist lokal begrenzte Populationen der Asiatischen Tigermücke mit biologischen Bekämpfungs- und Monitoringmethoden wieder vollständig auszulöschen.


Die Grundlage des von der KABS angewandten Bekämpfungskonzeptes ist das Abtöten der Larven der Asiatischen Tigermücke in den wassergefüllten Brutstätten mit dem biologischen Wirkstoff B.t.i.. Dabei ist der eigentliche Wirkstoff ein Eiweißkristall, welches von dem sporenbildenden Bakterium Bacillus thuringiensis israelensis (B.t.i.) gebildet wird. Dieses biologisch abbaubare Eiweißkristall wirkt hochselektiv und nur tödlich für die Larven weniger Mückenarten. Für andere Tiere, wie z.B. Hunde, Katzen, Vögel, Reptilien, Amphibien und natürlich auch für den Menschen ist der biologische Wirkstoff B.t.i. völlig unbedenklich.


Für einen optimalen Bekämpfungserfolg müssen die KABS-Mitarbeiter ab etwa Ende April im regelmäßigen, mehrwöchigen Abstand den biologischen Wirkstoff B.t.i. in alle vorhandenen Larvenbrutstätten per Hand ausbringen. Diese Arbeit muss sehr gründlich und zuverlässig ausgeführt werden, um den Anteil der ausfliegenden erwachsenen Weibchen möglichst gering zu halten. Unsere bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass eine selbständige B.t.i.-Behandlung durch die Anwohner auf dem eigenen Grundstück nicht ausreicht, um die Tigermücke effektiv zu bekämpfen.

Da die Asiatische Tigermücke bei der Auswahl der Larvenbrutstätten eine bemerkenswerte Anpassungsfähigkeit zeigt und selbst kleinste wassergefüllte Gefäße oder Hohlräume zur Aufzucht ihrer Larvenbrut nutzt, benötigt es einige Erfahrung und ein geschultes Auge, um alle vorhandenen Brutstätten im häuslichen Garten zu entdecken.


Deswegen ist es unerlässlich, dass Sie den Mitarbeitern der KABS den Zugang zu den Freilandbereichen Ihres Grundstückes gewähren. Uns ist bewusst, dass wir mit dem Zugang in den privaten Gartenbereich ein Stück in Ihre Privatsphäre vordringen. Daher werden wir folgende Punkte beachten:

 

1. Das gesamte Bekämpfungsgebiet wird in verschiedene Bereiche unterteilt. Für jeden Bereich ist jeweils nur ein Bereichsleiter*In, und als Notfallvertretung der Bereichsleiter*In des angrenzenden Bereiches, zuständig. Es werden somit nicht ständig wechselnde, unterschiedliche Personen auf Ihrem Grundstück tätig sein.

 

2. Diese Bereichsleiter*Innen werden sich bei der ersten Begehung bei Ihnen vorstellen und, falls gewünscht, mit ihrem Personalausweis und einem Begleitschreiben Ihrer Kommune ausweisen.

 

3. Ebenfalls werden die zuständigen Bereichsleiter*Innen bei diesem Gespräch am Anfang der Bekämpfungssaison mit Ihnen die für Sie akzeptablen Zugangsmöglichkeiten des Bereichsleiters zu Ihrem Grundstück besprechen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

KABS e.V.  -  Biologische Stechmückenbekämpfung am Oberrhein