Kommunale Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage e.V.

 

 

 

 

 

 

              Biologische Stechmückenbekämpfung am Oberrhein

 
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Aktualisiert: 06.05.2016   

Grundlagen

Die Grundlagen für eine ökologisch sinnvolle und wirksame Bekämpfung der Entwicklungsstadien der Stechmücken sind:

 

1. Ausreichende Kenntnisse der Biologie und Ökologie der plageerregenden Stechmücken, um gezielt gegen sie vorgehen zu können. Seit Gründung der KABS werden dazu Untersuchungen vorgenommen. Bis heute sind im KABS-Gebiet 31 Stechmückenarten nachgewiesen worden. So waren es auch die KABS-Wissenschaftler, die als erste fünf neue Stechmückenarten, darunter die Tigermücken (Aedes albopictus) nachgewiesen haben. Damit kommen heute in Deutschland 51 Stechmückenarten vor.

 

2. Entwicklung von umweltverträglichen Bekämpfungsmethoden und Applikationstechniken, so dass den vielfältigen Wechselbeziehungen in einem sensiblen Ökosystem Rechnung getragen wird.

 

3. Exakte kartografische Erfassung und Katalogisierung der Brutplätze, um eine Grundlage für die Erarbeitung der Bekämpfungsstrategie, den rechtzeitigen Vollzug der Bekämpfung und die Kommunikation mit dem Bekämpfungspersonal während der Maßnahmen zu haben. Bei der Kartierung müssen neben dem Vorkommen der Stechmücken vor allem auch die ökologischen Rahmenbedingungen eines Brutgebietes erfasst werden. Mit diesen Arbeiten hat man bereits 1976 begonnen, führt sie bis zum heutigen Tag mit modernsten Techniken fort und verfeinert die Methodik ständig.

 

4. Erarbeiten einer Bekämpfungsstrategie auf der Basis der Kartierungsergebnisse unter Berücksichtigung ökologischen Rahmenbedingungen. Treten z.B. trittempfindliche Pflanzengesellschaften auf, so wird vorwiegend der Hubschrauber eingesetzt. Kommen störempfindliche Vögel vor, so wird z.B. zu Fuß oder mit dem Helikopter aus großer Höhe bekämpft.

 

5. Aufbau einer straffen Organisation, die qualifiziertes Personal und vor allem auch alle Gemeinden umfasst, die umfangreiche Massenbrutgebiete besitzen, um eine effektive und erfolgreiche Bekämpfung gewährleisten zu können.

 

6. Untersuchung zur Umweltverträglichkeit und zum Erfolg der getroffenen Bekämpfungsmaßnahmen (Begleituntersuchungen).

 

7. Konsolidierung und Optimierung der Maßnahmen (Optimierung der Methoden um ein Höchstmaß an Umweltverträglichkeit und Effektivität zu gewährleisten sowie zur Vermeidung von Resistenz).

 

8. Einholung behördlicher Genehmigungen. Bevor Bekämpfungsmaßnahmen in einer Gemeinde vorgenommen werden, werden bei den Behörden die Genehmigungen für die Bekämpfung eingeholt.
Zuständig sind je nach Bundes-land die Regierungspräsidien bzw. die Kreisverwaltungen und Kreisfreien Städte. Die Anträge umfassen einen Textteil, in dem die Bekämpfungsmethodik und Bekämpfungsstrategie erklärt wird sowie einen Kartenteil, in dem die Lage sowie die spezifischen Eigenschaften eines Brutplatzes, wie z. B. Vegetationszonen und Vorkommen von schützenswerten Organismen (entsprechend den Ergebnissen der Feinkartierung) eingetragen sind. In diesen Karten werden die Bekämpfungsstrategie für den jeweiligen Brutplatz bzw. das Brutareal angegeben. Die Genehmigungsbehörden erteilen die Genehmigung unter Hinzuziehung der Fachabteilun-gen, wie z. B. der Unteren und Oberen Naturschutzbehörde sowie der Wasser- und Forstwirtschaftsbehörde.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens werden die nach § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Verbände an dem Genehmigungsverfahren beteiligt. Zur Vereinfachung des Ver-fahrens wird in der Regel in intensiven Vorgesprächen zwischen den Genehmigungsbehörden und den KABS-Mitarbeitern unter Beteiligung der Vertreter des behördlichen Naturschutzes das Vorgehen abgestimmt. Die Genehmigung erfolgt nach sorgfältiger Abwägung vor allem ökologischer Belange in der Regel unbefristet auf Widerruf. Beginn, Umfang und Dauer der Bekämpfungsmaßnahmen werden den Behörden mitgeteilt. In den Jahresberichten werden die Daten zur Bekämpfung sowie die Ergebnisse der Untersuchungen zur Umweltverträglichkeit dargestellt. Ebenso müssen die oft umfangreichen Nebenbestimmungen der Genehmigun-gen, insbesondere zur Umweltverträglichkeit erfüllt werden.

 

 

 

 

 

 

 













































 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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