Kommunale Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage e.V.

 

 

 

 

 

 

              Biologische Stechmückenbekämpfung am Oberrhein

 
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Aktualisiert: 15.03.2015   

Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung besteht aus der Gesamtheit aller stimmberechtigten und fördernder Mitglieder und wird mindestens einmal im Jahr vom Präsidenten einberufen. Ihr obliegt der Beschluß des Haushaltsplanes, die Festsetzung der Umlage der Vereinsmitglieder, die Geschäfts- und Rechnungsprüfung, Satzungsbeschlüsse, die Zustimmung zur Aufnahme neuer Mitglieder, die Änderung der Vereinssatzung, die Wahl des Präsidiums, des Verwaltungsausschusses und der Rechnungsprüfer und die Zustimmung zu allen Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

 

Neben den Vertretern der stimmberechtigten und fördernder Mitglieder sind auf der jährlichen Mitgliederversammlungen auch die Regional-, Distrikt-, und Gebietsleiter anwesend, um einen Informationsaustausch zwischen den Organen und der Organisation der Kabs.e.V. zu fördern.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

KABS e.V.  -  Biologische Stechmückenbekämpfung am Oberrhein